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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EffiShip GmbH – Beratungs- und Vermittlungsleistungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der EffiShip GmbH, Mittelstr. 11–13, 40789 Monheim am Rhein („EffiShip“) und ihren unternehmerischen Kunden im Sinne von § 14 BGB.

  2. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, EffiShip stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  3. Diese AGB gelten ergänzend zu individuell geschlossenen Verträgen. Im Falle von Widersprüchen gehen individualvertragliche Regelungen vor.

2. Leistungen von EffiShip

  1. EffiShip erbringt Beratungs-, Analyse- und Vermittlungsleistungen im Bereich Versand-, Fracht- und Logistikkostenoptimierung.

  2. EffiShip ist weder Frachtführer noch Spediteur oder Transportdienstleister und übernimmt keine eigenen Transportleistungen.

  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.

3. Vermittlung und Drittleistungen

 

  1. EffiShip kann den Kunden mit externen Versand-, Fracht- oder Logistikdienstleistern zusammenbringen oder Verhandlungen unterstützen.

  2. Verträge über Transport- oder Logistikleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

  3. EffiShip übernimmt keine Haftung für Preise, Leistungen oder Vertragserfüllung durch Drittanbieter.

 

4. Vergütung und Erfolgsbeteiligung

  1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung, insbesondere nach einer erfolgsabhängigen Vergütung auf Basis erzielter Einsparungen.

  2. Sofern im Einzelvertrag ein „Go-Live“ als Vergütungsvoraussetzung vereinbart ist, gilt dieser als erstmalige operative Anwendung der neu verhandelten Konditionen in einer Fracht- oder Versandabrechnung.

 

4.1 Einigungsreife

 

Einigungsreife liegt vor, wenn:

 

  • alle wirtschaftlich wesentlichen Vertragsbestandteile (insbesondere Preise, Laufzeit, Zuschläge und Mindestmengen) zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter abgestimmt sind,

  • der Drittanbieter die Konditionen verbindlich bestätigt hat,

  • und lediglich formale (z. B. Unterzeichnung) oder technische Umsetzungsschritte ausstehen.

 

4.2 Verhinderung oder Verzögerung der Umsetzung

 

Verhindert oder verzögert der Kunde nach Eintritt der Einigungsreife ohne objektiv nachvollziehbaren sachlichen Grund die Umsetzung der verhandelten Konditionen, gilt die vereinbarte Vergütungsvoraussetzung als erfüllt.

 

In diesem Fall wird die vereinbarte Erfolgsvergütung fällig, sofern EffiShip die Einigungsreife nachweisen kann.

 

Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn nachweisbare wirtschaftliche, technische oder rechtliche Hindernisse bestehen, die nicht im Verantwortungsbereich des Kunden liegen.

 

4.3 Nachlaufregelung

 

Werden konkret durch EffiShip verhandelte oder vermittelte Konditionen innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeendigung umgesetzt oder wirtschaftlich genutzt, entsteht der vertraglich vereinbarte Vergütungsanspruch.

 

Die Beweislast für die fehlende Ursächlichkeit der Tätigkeit von EffiShip trägt der Kunde.

 

5. Provisionen von Dritten

 

  1. EffiShip kann Zugang zu Rahmenvertrags- oder Bündelmodellen vermitteln.

  2. EffiShip kann hierfür vom jeweiligen Drittanbieter eine Provision oder sonstige Vergütung erhalten.

  3. Diese Vergütung führt nicht zu höheren Preisen für den Kunden.

  4. Eine Anrechnung erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

  1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, interne Abstimmungen sowie Abstimmungen mit Drittanbietern, die zur Umsetzung verhandelter Konditionen erforderlich sind, unverzüglich einzuleiten.

  3. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung berechtigen EffiShip zur Anpassung von Fristen und Vergütung.

 

7. Nutzung von Arbeitsergebnissen

 

  1. Sämtliche Analysen, Kalkulationen, Auswertungen und verhandelten Konditionen dürfen ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Vertrags genutzt werden.

  2. Eine Nutzung ohne Zahlung der vereinbarten Vergütung ist unzulässig.

  3. Erfolgt dennoch eine wirtschaftliche Nutzung, wird die vereinbarte Vergütung fällig.

 

8. Haftung

 

  1. EffiShip haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

  4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

9. Vertraulichkeit

 

  1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich zu behandeln.

  2. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.

 

10. Schlussbestimmungen

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann ist.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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